Die Fachkonferenz erarbeitet unter Beachtung der rechtlichen Grundlagen und der fachbezogenen Vorgaben des Kerncurriculums einen schuleigenen Arbeitsplan.
Der schuleigene Arbeitsplan wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt, auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse interner und externer Evaluation. Die Fachkonferenz trägt somit zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung des Faches bei.