Schulordnung der Realschule Wildeshausen
Grundsätze für das Zusammenleben in unserer Schule
Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle gern und angstfrei aufhalten und an dem sie Wissen sowie Kompetenzen erwerben können.
1. Wir wollen menschlich miteinander in unserer Schule umgehen
Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um, egal welcher Herkunft, welcher Religion, welchen Alters oder welchen Geschlechts mein Gegenüber ist.
Das heißt,
2. Wir wollen in unserer Schule miteinander lernen und etwas leisten
Wir stören und behindern uns nicht beim Lernen und Lehren. Wir sind deshalb pünktlich zum Unterrichtsbeginn anwesend.
3. Wir wollen an unserer Schule das Eigentum achten und schützen
Wir gehen sorgsam mit unserer Schule, ihren Einrichtungsgegenständen, Geräten und Büchern um. Das heißt auch, dass nichts beschmiert wird.
Niemand darf das Eigentum des anderen wegnehmen oder beschädigen. Wer mutwillig etwas beschädigt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.
4. Wir wollen uns an unserer Schule wohl fühlen
Wir halten unsere Schule sauber.
Wir entsorgen unseren Müll, der in den Klassenräumen und den Pausenbereichen anfällt, und halten die Toiletten sauber.
5. Wir wollen diese Schulordnung anerkennen und weiterentwickeln
Die nachfolgend getroffenen Regeln sind bindend für alle Beteiligten.
Haus- und Benutzungsordnung der Realschule Wildeshausen
1. Unterrichtsbeginn
1.1 Der Unterrichtsbeginn ist 8.00 Uhr. Das Schulgebäude ist ab 7:25 Uhr geöffnet. Die Aufsicht beginnt um 7:25 Uhr auf dem Pausengelände und im Gebäude. Lehrpersonal und Schülerschaft treffen spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn ein. Dies gilt auch für den Unterricht am Nachmittag.
Zeitraster:
1./2.h: 8:00 – 9:30 Uhr,
3./4.h: 9:55 – 11:25 Uhr,
5./6.h: 11:45 – 13:15 Uhr (Mittagspause 13:15 – 14:00 Uhr),
7./8.h: 14:00 – 15:30 bzw. 15:40 Uhr. Busabfahrt ab 15:45 Uhr
1.2 Die Schülerinnen und Schüler können die Klassenräume morgens schon nach ihrem Eintreffen betreten.
1.3 Beim 1. Gong gehen alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen, so dass der Unterricht mit dem 2. Gong beginnt.
1.4 Zum Unterricht in den Fachräumen nehmen die Schülerinnen und Schüler benötigtes Unterrichtsmaterial aus den Klassenräumen mit. Nicht genutzte Klassenräume sind zu verschließen.
1.5 Zum Unterricht in den Fachräumen warten die Schülerinnen und Schüler vor den entsprechenden Fachräumen bzw. vor dem Fachraumgang oder in der Pausenhalle. Sie werden dort von der Fachkraft zum Unterricht abgeholt.
1.6 Ist die Lehrerin oder der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, fragt die Klassensprecherin oder der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder Sekretariat nach.
1.7 Das wiederholte unentschuldigte Zuspätkommen zum Unterricht geht in die Beurteilung des Sozialverhaltens ein.
2. Pausen
2.1 Die großen Pausen sind zur Entspannung und Erholung, zum Essen und Trinken und zur Bewegung an der frischen Luft gedacht. Der Klassendienst putzt am Ende der Stunde die Tafel. Die gesamte Schülerschaft geht in den Pausenbereich, der Aufenthalt auf den Fluren des Obergeschosses ist nicht erlaubt. Die Klassenräume werden grundsätzlich geräumt und verschlossen.
Ausnahme: Die 10. Klassen dürfen während der Pause in ihren Klassenräumen bleiben.
2.2 Die Pausenhalle ist in den großen Pausen für ruhige Spiele, Gespräche, Essen und Trinken vorgesehen.
2.3 In der Mittagspause (13.15 – 14.00 Uhr) gehen die Schülerinnen und Schüler des Ganztagsbereiches, die ein Mittagessen einnehmen, gemeinsam zu den festgelegten Zeiten zum Essen. Danach halten sich die Schülerinnen und Schüler des Ganztagsbereiches im Klassenraum, im Pausenbereich, in der Sporthalle oder im Freizeitbereich der Mensa auf.
* Für die 9. und 10. Klassen gilt zurzeit für die Mittagspause eine Sonderregelung, die in den Klassenräumen aushängt.
2.4 Wegen der großen Unfallgefahr ist das Sitzen auf Fensterbänken, Geländern und Treppen untersagt. Auf dem Schulhof können Schülerinnen und Schüler in Maßen toben und Ball spielen. Die Aufsicht führen Lehrkräfte der Realschule, deren Anweisungen Folge zu leisten ist. Das Schulgelände darf in den Pausen nicht verlassen werden, auch nicht in der Mittagspause.
3. Unterricht
3.1 Während der Unterrichtszeit und in den Pausen tragen unsere Schülerinnen und Schüler angemessene Kleidung, die weder provoziert noch Angst verbreitet.
3.2 Das Kauen von Kaugummi, das Tragen von Kopfbedeckungen (z. B. Mützen und Käppis) und Mänteln, Jacken oder Anoraks ist während des Unterrichts im Allgemeinen untersagt.
3.3 Wir verhalten uns während der Unterrichtszeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände ruhig.
3.4 Bei Unterrichtsstörungen greifen die Regelungen der Kühlbox (siehe Anhang).
3.5 Mobile Unterhaltungsgeräte jeglicher Art sind in der Unterrichtszeit ausgeschaltet. Handys aller Art bleiben ausgeschaltet in der Schultasche, da bereits zu viel Missbrauch damit betrieben worden ist. Eine gezielte Nutzung der Geräte im Unterricht nach Absprache mit der Lehrkraft ist davon ausgenommen.
Im Schulgebäude ist ausschließlich den Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klassen in der ersten großen Pause und in der Mittagspause die Nutzung des Handys in der kleinen Pausenhalle gestattet.
Auf dem Schulgelände ist die Nutzung der mobilen Geräte in der ausgewiesenen Handyzone während der ersten großen Pause und während der Mittagspause in der Zeit von 13:30 Uhr bis 13:55 Uhr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gestattet.
Bei Zuwiderhandlungen wird das Handy/Smartphone eingezogen und muss von den Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung abgeholt werden.
3.6 Bild- und Tonaufzeichnungen sind in Schule und Unterricht nur einvernehmlich möglich.
4. Unterrichtsende
Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume und gehen nach Hause, wenn sie nicht auf den Bus warten müssen oder weitere offizielle Termine in der Schule haben. Die Klassenzimmerfenster werden geschlossen und die Stühle hochgestellt. Die Arbeit des Reinigungspersonals soll unterstützt werden, deshalb wird der Klassenraum müllfrei hinterlassen.
5. Entschuldigungen
5.1 Am Tag der Erkrankung eines Schülers/einer Schülerin ist die Schule (telefonisch oder per E-Mail) zu informieren. Frau Schumann nimmt den Anruf der Eltern entgegen und gibt die Information an die Klassenleitung weiter.
5.2 Bei mehrtägigem Fehlen ist die Schule am 3. Tag schriftlich oder telefonisch zu unterrichten. Unterbleibt diese Information, setzt sich die Klassenlehrkraft telefonisch oder schriftlich mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung.
5.3 Am Tag der Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Liegt nach drei Schultagen diese Entschuldigung nicht vor, handelt es sich um unentschuldigtes Fehlen. Eine durch kurzfristiges, unentschuldigtes Fehlen auf diese Weise versäumte Arbeit wird als Arbeitsverweigerung mit einer Sechs bewertet. Die Erziehungsberechtigten werden darüber durch die Klassen- oder Fachlehrkraft informiert.
5.4 Über Beurlaubungen von einem Tag entscheidet die Klassenleitung. Über Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern ab zwei Tagen sowie vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung.
In allen Fällen sind die Anträge mindestens eine Woche vorher und formlos schriftlich durch die Erziehungsberechtigten zu stellen.
6. Unfallverhütung
6.1 Allen Schülerinnen und Schülern ist während der Schul- und Unterrichtszeit grundsätzlich das Verlassen des Schulgeländes untersagt.
6.2 Alle müssen sich so verhalten, dass andere nicht zu Schaden kommen.
6.3 Es ist verboten, auf dem Schulgelände Eisbahnen anzulegen und Schnee anzufassen.
6.4 Wertgegenstände, dazu gehören auch Handy und Smartphone, und Bargeld bleiben zu Hause. Bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Versicherungsschutz.
6.5 Das Mitbringen von Laserpointern ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verboten.
6.6 Die Nutzung von Inlinern, Skateboards, Waveboards, City-Rollern etc. ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
7. Verbot von Alkohol, Tabak und anderer Drogen
7.1 Wir sind eine drogenfreie Schule.
7.2 Illegale Drogen
Schülerinnen und Schüler, die bei Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände illegale Drogen bei sich führen, konsumieren oder damit dealen, müssen mit weitreichenden Konsequenzen (§61 des NSchG - Ordnungsmaßnahmen) rechnen.
Beschlossen in der Gesamtkonferenz am 28.9.2004
Geändert in der Gesamtkonferenz am 09.10.2006
Beschlussvorschlag an die GK vom Schulvorstand 10.03.2014
(In der Gesamtkonferenz am 16.06.2014 in den Schulvorstand zurücküberwiesen.)
Beschlussvorlage an die GK vom Schulvorstand 20.10.2014
Geändert in der Gesamtkonferenz am 01.12.2014; Inkrafttreten zum 01.02.2015
Beschlussvorlage an die GK vom Schulvorstand 02.12.2015
Geändert in der Gesamtkonferenz am 14.12.2015; Inkrafttreten zum 01.02.2016